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Grenzüberschreitende Struktur

US LLC und deutsche Steuern

Eine US LLC ist für in Deutschland ansässige Eigentümer nicht automatisch steuerfrei. Zwei Rechtssysteme und die tatsächliche Geschäftsführung müssen zusammen betrachtet werden.

US-Klassifikation zuerst verstehen

Eine Single-Member LLC wird auf US-Bundesebene ohne besondere Wahl häufig als steuerlich nicht getrennte Einheit behandelt. Eine LLC mit mehreren Mitgliedern kann standardmäßig als Partnership gelten. Wahlen zu einer anderen Klassifikation sind möglich.

Deutschland nimmt eine eigene Einordnung vor

Die deutsche Behandlung folgt nicht automatisch der US-Bezeichnung. Strukturmerkmale, Rechte der Mitglieder, Geschäftsführung und Ergebnisverteilung können für die Einordnung relevant sein.

Ort der Geschäftsleitung und Tätigkeit

Wer wesentliche Entscheidungen aus Deutschland trifft oder die operative Tätigkeit hier ausübt, muss mögliche deutsche Steuerpflichten und Registrierungen prüfen. Auch Betriebsstätten- und Doppelbesteuerungsfragen können eine Rolle spielen.

Ausländisch gehaltene Single-Member LLC

Der IRS behandelt eine vollständig ausländisch gehaltene US-Disregarded-Entity für bestimmte Informationspflichten als eigene Berichtseinheit. Bei meldepflichtigen Transaktionen kann eine Pro-forma Form 1120 mit Form 5472 erforderlich sein.

Unbedingt individuell prüfen: Eigentümerwohnsitz, tatsächliche Geschäftsleitung, Kunden- und Leistungsort, Mitgliederzahl, gewählte US-Klassifikation und Geldflüsse. Aus diesen Faktoren lässt sich keine pauschale Online-Antwort ableiten.

Offizielle US-Quellen

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